BUCHHALTUNGSBÜRO IN ESSEN

STEUERBERATUNG

Wer sind wir?

Bantmann Trade & Consulting UG ist der führende Anbieter von Dienstleistung und Handel der Welt, Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Steuerberatung, Lohn- und Gehaltsabrechnung, Online-Shop und Vetrriebspartnerschaft.

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Bantmann Trade & Consulting UG, Beratungsstelle in Essen
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Steuerberatung für Unternehmen und Gewerbe

Egal, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, Sie müssen seine Einnahmen und Ausgaben auf die eine oder andere Weise erfassen. Die Kreditorenbuchhaltung mit den Lieferanten und bezahlt die Rechnungen und die Debitorenbuchhaltung mit den Zahlungen von Kunden, und das ist die Grundlage für den Jahresabschluss.
Für Einzelunternehmen eine einfache Einnahmenüberschussrechnung und für große Unternehmen oder andere Rechtsformen als Einzelunternehmen wie die Unternehmensgesellschaft(UG) und GmbH eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung.

  • Finanzbuchhaltung für Imbiss.
  • Finanzbuchhaltung für Kiosk.
  • Finanzbuchhaltung für Restaurant.
  • Finanzbuchhaltung für Gaststätte.
  • Finanzbuchhaltung für Bäckerei.
  • Finanzbuchhaltung für Metzgerei.
  • Finanzbuchhaltung für Werkstatt.
  • Finanzbuchhaltung für Einzelhandel.
  • Finanzbuchhaltung für Großhandel.
Finanzbuchhaltung in Essen und Deutschland

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Unsere Strategie und die Ergebnisse

Buchhaltung in Essen

Die Entscheidung für eine geeignete Buchhaltungsstrategie für kleine Unternehmen gibt Unternehmern Schlüsselinformationen über die Faktoren, die sie aufhalten oder voranbringen könnten.
Wir achten sehr auf den multikulturellen Rahmen unserer Auswahl, da viele unserer Kunden aus verschiedenen Ländern und Kulturen kommen. Sprache, Ordnung und Disziplin sind die Hauptfaktoren für unsere Beratung.
Wir schaffen es, damit unsere Kunden die drei Grundprinzipien der Buchhaltung verstehen und akzeptieren: die allgemeine Buchhaltung, die Kostenrechnung und die Budgetierung.

  • Erstes Vorstellungsgespräch.
  • Vollmacht nach Einverständnis beider Parteien.
  • Organisation der Buchhaltung.
  • Sammlung von Belege.
  • Ordnung der Belege.
  • Meldungen.

weitere detaillierte Dienstleistungen

Organisation der Buchführung

Wir organisieren die Buchhaltung, indem wir eine Buchhaltungsdatei anlegen, ein Buchhaltungskonto eröffnen, die Anmeldung bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft (BGN) vornehmen und die Buchungsbelege in der richtigen Reihenfolge ablegen.

Organisation der Lohnbuchhaltung

Auf Basis der Daten aus der Lohn- und Gehaltsabrechnung übertragen wir alle Lohninformationen in die Betriebsbuchhaltung, um die gesamten Ausgaben zu kennen und die Höhe der Beiträge, Abzüge, Vorschüsse und Lohnsteuern zu klären.

Kreditorenbuchhaltung

Die Kreditorenbuchhaltung befasst sich mit Lieferanten und Dienstleistern des Unternehmens. Wir buchen und prüfen alle Eingangsrechnungen ein. Wir achten darauf, dass offene Rechnungen nicht zu spät bezahlt werden und das Vertrauen der Parteien untergraben.

Debitorenbuchhaltung

Die Debitorenbuchhaltung verbucht die Ausgangsrechnungen. Das bedeutet die Rechnungen, die das Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden (Debitoren) stellt und behandelt entsprechend die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Anlagenbuchhaltung

Die Anlagenbuchhaltung befasst sich mit Grundstücken und Gebäuden, Anlagen und Maschinen, mit dem Fuhrpark und langfristigen Geldanlagen. Sie dokumentiert die Art und die Veränderungen des Anlagevermögens des Unternehmers.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir übernehmen die Verwaltung von Mitarbeiterstammdaten, die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Erfüllung der gesetzlichen Meldevorschriften (Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise).

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung

Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, alle Selbstständigen und alle Freiberufler müssen den umfangreichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt schicken. Das Finanzamt erteilt die Steuernummer erst, nachdem der steuerliche Erfassungsbogen ausgefüllt wurde. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Regelungen.

Einkommenserklärung für Selbständige (EKS)

Die Einkommenserklärung für Selbstständige (EKS) ist ein Formular, mit dem ein Selbstständiger seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II verbinden muss und das eine Schätzung seines voraussichtlichen Einkommens für die nächsten sechs Monate darstellen soll. Das Jobcenter prüft dann, ob aufgrund dieser Änderungen die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft anzupassen ist.

Anfertigung der Umsatzsteuer-Voranmeldung

Unternehmer sind zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Durch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen leisten Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer Vorauszahlungen auf Ihre Jahresumsatzsteuer. Jedes Unternehmen oder sein Vertreter muss entweder einmal im Jahr, einmal im Monat oder einmal im Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.

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