Egal, welche Rechtsform Ihr Unternehmen hat, Sie müssen seine Einnahmen und Ausgaben auf die eine oder andere Weise erfassen. Wir unterstützen Sie unkompliziert dabei, Ihre Buchführungspflichten mithilfe der von den Finanzbehörden zugelassenen Software zu erfüllen.
Für große Unternehmen oder andere Rechtsformen als Einzelunternehmen, wie beispielsweise die offene Handelsgesellschaft (UG) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), sowie in komplexen Fällen verweisen wir Sie an unsere vereidigten Wirtschaftsprüfer.
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Die Entscheidung für eine geeignete Buchführungsstrategie für kleine Unternehmen gibt Unternehmern Schlüsselinformationen über die Faktoren, die sie aufhalten oder voranbringen könnten.
Wir achten sehr auf den multikulturellen Rahmen unserer Auswahl, da viele unserer Kunden aus verschiedenen Ländern und Kulturen kommen. Sprache, Ordnung und Disziplin sind die Hauptfaktoren für unsere Beratung.
Wir schaffen es, damit unsere Kunden die drei Grundprinzipien der Buchführung verstehen und akzeptieren: die allgemeine Buchführung, die Kostenrechnung und die Budgetierung.
Wir organisieren die Buchhaltungsbelege, indem wir eine Buchhaltungsdatei anlegen, ein Buchhaltungskonto eröffnen, die Anmeldung bei der entsprechenden Berufsgenossenschaft (BGN) vornehmen und die Buchungsbelege in der richtigen Reihenfolge ablegen.
Auf der Grundlage der von unseren Kunden übermittelten Daten leiten wir alle Lohninformationen an unseren Partner a.b.s. Rechenzentrum GmbH weiter, um die gesamten Lohnkosten zu ermitteln und die Höhe der Sozialbeiträge, Abzüge, Vorschüsse und Lohnsteuerabzüge zu berechnen.
Die Kreditorenbuchhaltung befasst sich mit Lieferanten und Dienstleistern des Unternehmens. Wir buchen und prüfen alle Eingangsrechnungen ein. Wir achten darauf, dass offene Rechnungen nicht zu spät bezahlt werden und das Vertrauen der Parteien untergraben.
Die Debitorenbuchhaltung verbucht die Ausgangsrechnungen. Das bedeutet die Rechnungen, die das Unternehmen seinen Kundinnen und Kunden (Debitoren) stellt und behandelt entsprechend die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Die Anlagenbuchhaltung befasst sich mit Grundstücken und Gebäuden, Anlagen und Maschinen, mit dem Fuhrpark und langfristigen Geldanlagen. Sie dokumentiert die Art und die Veränderungen des Anlagevermögens des Unternehmers.
Wir übernehmen die Verwaltung von Mitarbeiterstammdaten, die Erstellung der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung, die Erfüllung der gesetzlichen Meldevorschriften (Lohnsteueranmeldung, Beitragsnachweise).
Alle Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform, alle Selbstständigen und alle Freiberufler müssen den umfangreichen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung an das Finanzamt schicken. Das Finanzamt erteilt die Steuernummer erst, nachdem der steuerliche Erfassungsbogen ausgefüllt wurde. Bei Personen- und Kapitalgesellschaften gelten zusätzliche Regelungen.
Die Einkommenserklärung für Selbstständige (EKS) ist ein Formular, mit dem ein Selbstständiger seinen Antrag auf Arbeitslosengeld II verbinden muss und das eine Schätzung seines voraussichtlichen Einkommens für die nächsten sechs Monate darstellen soll. Das Jobcenter prüft dann, ob aufgrund dieser Änderungen die Einkommensberücksichtigung für die Zukunft anzupassen ist.
Unternehmer sind zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen verpflichtet. Durch die Umsatzsteuer-Voranmeldungen leisten Sie als Unternehmerin bzw. Unternehmer Vorauszahlungen auf Ihre Jahresumsatzsteuer. Jedes Unternehmen oder sein Vertreter muss entweder einmal im Jahr, einmal im Monat oder einmal im Quartal eine Umsatzsteuervoranmeldung einreichen.
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